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Kosten

Meine psychotherapeutischen Leistungen sind bei privaten Krankenkassen / Beihilfestellen in der Regel erstattungsfähig. Die Kosten einer Sitzung liegen zwischen 134,07€ (Probatorik/Langzeittherapie) und 167,58€ (Kurzzeittherapie). Darüber hinaus können weitere Abrechnungspunkte anfallen.

Grundlage der Abrechnung der Leistungen für Privatpatient*innen sind die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen.

Da sich einzelne private Versicherungsverträge voneinander individuell unterscheiden können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Erstattungsmöglichkeiten.

Die probatorischen Sitzungen (erste fünf Sitzungen zu Beginn), die Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) sowie die psychotherapeutische Sprechstunde brauchen Sie bei der Beihilfe nicht genehmigen zu lassen.

 

Die Coachingsleistungen sind nicht erstattungsfähig. 

 

Es besteht die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens für gesetzlich Versicherte. Hier ist jedoch wichtig, dass Sie sich vorab mit Ihrer Kasse in Verbindung setzten und die Bedingungen dafür erfragen und den Wunsch nach einem Kostenerstattungsverfahren bitte in Ihrer Kontaktaufnahme an mich benennen. 

Eine Übersicht über die Kosten können Sie hier herunterladen:

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